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EU strebt 10% Mehrweg-Verpackungen im E-Commerce bis 2030 an

Can Olcer, Co-Founder Ravioli

Mehrweg ist besser als Einweg, und Müll macht keinen Spaß. Das weiß auch die Europäische Kommission und schafft zu diesem Zweck neue regulatorische Rahmenbedingungen. Der neueste Entwurf vom 30. November 2022 sieht vor, den Verpackungsmüll drastisch zu reduzieren und formuliert erstmals klare Zielwerte.

Der Verordnungsvorschlag ist im Rahmen des European Green Deals eingebettet und umfasst stolze 117 Seiten. Dieser Abschnitt auf Seite 71 ist uns besonders aufgefallen:

Economic operators using transport packaging for the transport and delivery of nonfood items made available on the market for the first time via e-commerce shall ensure that:

a) from 1 January 2030, 10 % of such packaging used is reusable packaging within a system for re-use;
b) from 1 January 2040, 50 % of such packaging used is reusable packaging within a system for re-use;

Der Verordnung sieht also vor, dass bis 2030 10 % aller Online-Bestellungen in Mehrweg-Verpackungen verschickt werden müssen (Ausnahme: Lebensmittel). Bis 2040 soll dieser Anteil mindestens 50 % betragen. In Deutschland alleine wären das ab 2030 voraussichtlich mindestens 600 Millionen jährliche Sendungen, welche in Mehrweg-Verpackungen erfolgen müssten.

Wir freuen uns, dass auch die Europäische Kommission die Wichtigkeit von Mehrweg für den Klimawandel und unsere Umwelt erkennt und auch mit klaren Zielen handelt.

Die Umsetzung dieser Verpackungsverordnung (welche natürlich auch noch weitere Maßnahmen als die hier erwähnten enthält) reduziert die durch Verpackungen verursachten Treibhausgasemissionen um ein Drittel von heute 66 Millionen Tonnen auf 43 Millionen Tonne. Dies ist vergleichbar mit den gesamten jährlichen Emissionen von EU-Mitglied Kroatien.

An dieser Stelle sei betont, dass dies erst ein Vorschlag der Kommission ist. Dieser muss noch vom Europäischen Parlament und Rat angenommen werden. Erst dann wird die Verordnung rechtskräftig.

In anderen Branchen ist man bekanntlich bereits einen Schritt weiter. In Deutschland besteht beispielsweise ab dem 1. Januar 2023 eine Mehrwegpflicht auf Takeaway Verpackungen in der Gastronomie. Es ist also durchaus denkbar, dass für den Online-Handel bald ähnliche Bestimmungen gelten.

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